Allgemeine Geschäftsbedingungen zum 22.02.2019
Form u. Farben Werbetechnik GmbH, Hauptstraße 28, 66606 St. Wendel-Urweiler
§1 Allgemeines
Alle mit der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH vereinbarten Verträge und
den somit verbundenen Tätigkeiten auf den Gebieten der Werbetechnik, Schilder
und Leuchtreklamenherstellung, Beschriftungs- und Folientechnik, Fahrzeug-,
Planen-, Banner-, Banden- und Fensterbeschriftung, Werbegrafik, Beratung, Konzeption,
Corporate Design, Printlösungen, Logoentwicklung, Layout, Satzarbeit,
Digitaldruck, Herstellung von 3D Buchstaben und Leuchtbuchstaben, Druckvorlagenerstellung
sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten werden zu den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichungen von den Bedingungen
sind nur dann wirksam, wenn diese von einer im Handelsregister eingetragenen,
für die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH vertretungsberechtigten Person
schriftlich bestätigt sind.
§2 Angebot und
Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH sind stets
freibleibend und unverbindlich und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
für maximal 30 Tage ab Ausstelldatum gültig. Das gilt auch, wenn dem Auftraggeber
Kataloge, Berechnungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen – auch in
elektronischer Form – überlassen wurden.
2.2 Die verbindliche Ausführung des Auftrages ist erst dann fest, wenn
der Auftraggeber eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder diese per E-Mail
erteilt hat. Die Auftragsbestätigung ist verbindlich.
2.3 Die in den Angeboten der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH gemachten
Angaben über Preise, Anzahl, Beleuchtungsstärke, Farbwerte, Stromverbrauch,
Lieferfristen usw. gelten nur annähernd. Aufträge, Auftragsänderungen und
-ergänzungen, sowie mündliche Zusagen und Abreden jeder Art, auch solche von
Personen, die für die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH tätig sind, sind
erst verbindlich, wenn sie ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt sind.
2.4 Annulliert der Auftraggeber die der Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH aufgegebene Bestellung vor oder nach der Auslieferung
und/oder Ausführung komplett oder teilweise, kommt der Auftraggeber für alle
bis dahin entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn auf.
2.5 Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven oder
materialtechnischen Gründen nicht gemäß dem Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann, so ist die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf
Schadensersatz seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.6 Bei der Montage erfolgt die Berechnung des tatsächlich benötigten
Materials und Zeitaufwandes. Da sich der genaue Bedarf der benötigten
Arbeitszeit, den benötigten Waren/Materials im Vorhinein nicht genau beurteilen
lässt, bleibt die Berechnung der Kosten für eine eventuell notwendige zweite
Anfahrt, Zusatzarbeiten und Abnahme unter Vorbehalt.
2.7 Aufträge sind stets schriftlich per Brief oder Fax zu erteilen.
Aufträge per Email werden nur mit entsprechender Signatur anerkannt. Muster,
Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektleistungen, die der Auftraggeber
ausdrücklich angefordert hat, kann die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH in
Rechnung stellen (Satz- und Entwurfsarbeiten gemäß dem entsprechend gültigen
Stundensatz), auch wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
2.8 Die Wirksamkeit des Vertrages ist nicht abhängig von der Genehmigung
durch Behörden oder sonstigen Dritten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für
die Einholung sämtlicher notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen.
Notwendige Änderungen des Auftragsinhaltes – auch aufgrund behördlicher
Vorgaben – entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahme und Zahlungsverpflichtung.
Sollte sich durch diese Änderungen eine Preiserhöhung ergeben, trägt diese
ebenfalls der Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH nach Absprache mit dem Auftraggeber die Anträge bei
entsprechender Stelle, gegen Berechnung, gestellt hat.
§3 Preise
3.1 Die von der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Kosten für Verpackung, Versandspesen und Transportversicherung werden gesondert berechnet.
3.3 Für Satz- und Entwurfsarbeiten, Aufmaßtermine vor Ort sowie Korrekturabzüge auf Kundenwunsch, können nach Aufwand (50 € / Std. zzgl. Mwst., wir rechnen immer pro angefangene Viertelstunde) in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
§4 Zahlungsbedingungen
und Fälligkeit
4.1 Der Auftragnehmer behält sich vor,
die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail
in Rechnung zu stellen.
4.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
fällig. Die Zahlungen erfolgen durch Banküberweisung oder Barzahlung.
4.3 Die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH behält sich vor, dass
Rechnungen auch per Vorkasse oder bar bei Abholung zu zahlen sind.
4.4 Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung nach Überschreitung
des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungserstellung in Verzug. Für die Zeit
des Verzugs berechnet die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH Mahnkosten. Sämtliche
Mahn- und Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
4.5 Gemäß § 632 a BGB ist die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH berechtigt,
Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.6 Skonti, Rabatte oder Boni oder andere Zahlungsziele sind nur dann
gültig, wenn die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH die einzelnen
Regelungen schriftlich bestätigt hat.
§5 Lieferung / Versand
und Lieferfristen
5.1 Lieferfristen und Liefertermine sind von der Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH nur verbindlich, wenn der Kunde seinen etwaigen
Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, rechtzeitige Lieferung von
Druckdaten, Erteilung der Druckfreigabe etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat und die
Liefertermine von der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH schriftlich
bestätigt worden sind.
5.2 Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Lieferverzugs –
angemessen bei höherer Gewalt und aufgrund von sonstigen Ereignissen
hinsichtlich derer die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH weder eigener
Vorsatz, noch eine eigene grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dazu zählen
u.a. Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Sabotage,
Vandalismus, Diebstahl oder Lieferschwierigkeiten der Logistikpartner.
5.3 Express-Versand ist
grundsätzlich möglich. Die Express-Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§6 Plichten des
Auftraggebers bei Montagearbeiten
6.1 Bei Aufträgen mit Montageleistungen versteht sich der Preis
grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation bis zum vorgesehenen
Anschlusspunkt der Produkte von der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH,
sowie ohne die Gestellung von Kran, Hebebühne und/oder eines Montagegerüsts
über 4 Meter Arbeitshöhe. Anfallende Maurer-, Verputz-, Dachdecker-, Beton- und
Fundamentarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten.
6.2 Die Einholung von polizeilichen und sonstigen behördlichen
Genehmigungen sind grundsätzlich Sache des Auftraggebers und müssen spätestens
5 Tage vor dem Montagetermin vorliegen. Erfolgt keine rechtzeitige Information
an die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH, fallen alle dadurch entstehenden
Kosten dem Auftraggeber zur Last. Die Einholung der Genehmigung(en) kann nach
Absprache von der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH gegen eine Gebührt
durchgeführt werden, ohne das die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH allerdings
dafür einzustehen hat, dass die beantragten Genehmigungen auch erteilt werden
oder rechtzeitig erfolgen.
6.3 Wird gemäß Umfang oder Größe einer Werbeanlage eine statische Berechnung
notwendig, muss diese gesondert erstellt und berechnet werden (ggf. durch
Extern). Dasselbe gilt auch für behördlich notwendige
Standsicherheitsnachweise. Statische Nachweise der bauseitigen Gewerke sind
durch den Auftraggeber zu erbringen.
6.4 Der Auftraggeber stellt bei Bedarf kostenlos Abladehilfen, Strom,
Wasser und abschließbare Einlagerungsmöglichkeiten für Waren und Werkzeuge zur
Verfügung.
6.5 Der Auftraggeber haftet für jegliche Grundstücksschäden, die durch
mangelnde Bauzufahrten entstehen.
§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die von der Firma Form u.
Farben Werbetechnik GmbH erbrachten Werke in deren Eigentum.
7.2 Die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH ist nicht verpflichtet
Quelldaten, Entwürfe oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht
der Auftraggeber die Herausgabe von Daten ist dies gesondert zu vereinbaren.
Hat die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH dem Kunden Daten herausgegeben,
dürfen die Daten nur mit Zustimmung der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH geändert
werden.
§8 Widerrufsrecht
8.1 Der Kunde hat das Recht, seine Bestellung ohne Angabe von Gründen
schriftlich per Brief, Fax oder Email oder durch Rücksendung der Waren
innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Empfang der Ware,
jedoch nicht vor Erhalt einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Der Widerruf ist zu richten an die in der Kopfzeile genannte Adresse per Post
oder Email.
8.2 Nach § 312 d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das
gilt insbesondere für Produkte, die mit Designs (Logos und Texte) des Kunden
versehen werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon
unberührt.
§9 Haftung und
Gewährleistung
9.1 Gegenüber dem Kunden haftet die Firma Form u. Farben Werbetechnik
GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH übernimmt keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit des Werkes. Des Weiteren behält sich die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH vor, die vertragliche Vereinbarung nicht auf die
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Für die von ihr
erbrachten Leistungen leistet die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH vorbehaltlich
der nachfolgenden Regelungen Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für
Sach- und Rechtsmängel an einem Kaufgegenstand gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen des § 438 BGB, es sei denn, der Auftraggeber ist
Kaufmann. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Werkleistungen
gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a BGB. Liegt ein Mangel
vor, hat der Auftraggeber gegenüber der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH einen
Anspruch auf Nacherfüllung. Die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH hat das
Recht den Mangel zu beseitigen oder ein neues Vertragsobjekt anzufertigen. Für
die Nacherfüllung muss der Auftraggeber eine angemessene Frist gewähren.
9.2 Die Folierung und Beklebung jeglicher Scheiben erfolgt nach den
Vorgaben des Auftraggebers. Für Beschädigungen von Scheiben durch thermische
Beanspruchung der Scheibe aufgrund des Beklebens mit Folie übernimmt die Firma Form
u. Farben Werbetechnik GmbH keine Haftung.
§10 Nutzungs- und
Urheberrechte
10.1 Die Gestaltung konzeptioneller und gestalterischer Entwürfe durch
die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH (Logos, Konzepte, Korrekturentwürfe,
Bauzeichnungen etc.) mit dem Ziel eines späteren Auftrags erfolgt nur gegen
Zahlung der tatsächlich entstandenen Satz- und Entwurfsarbeiten nach
Zeitaufwand, diese wird bei Erteilung des Auftrags berücksichtigt. Sind nach
Auftragserteilung noch Änderungen erforderlich, so werden diese ebenfalls nach
dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand berechnet.
10.2 Die Urheber- und Nutzungsrechte der seitens der Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH gefertigten Logos, Entwürfen, Zeichnungen, Konzepte etc.
verbleiben auch bei Abrechnung der Leistungen bei der Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH. Sie dürfen weder reproduziert, verändert, nachgeahmt noch
einer dritten Person zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber kann die
uneingeschränkten und exklusiven Nutzungsrechte an einer Logoentwicklung oder
Entwürfen von der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH nach einer
vereinbarten gesonderten Vergütung erwerben. Nach Zahlung dieser Vergütung
erwirbt der Auftraggeber die gesamten Urheber-, Nutzungs-, und Eigentumsrechte
je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH.
§11 Korrekturentwürfe,
Schönheitsfehler und Toleranzen
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet die ihm zugesendeten
Korrekturentwürfe in der Gesamtheit genau zu prüfen. Korrekturen von Fehlern
sind auf den Entwürfen deutlich und gut lesbar zu kennzeichnen. Spätere
Reklamationen oder Änderungswünsche nach Fertigstellung des Projekts können
nicht berücksichtigt werden oder sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
11.2 Endprodukte können hinsichtlich der Farbe und Beschaffenheit
Unterschiede zum Muster aufweisen, die aufgrund von Reproduktionen oder
Fabrikationstechniken unvermeidbar sind. Dasselbe gilt für Nachbestellungen
(z.B. von Digitaldrucken, lackierten oder gefrästen Buchstaben), die wegen
unterschiedlichen Materialmagen gewissen Abweichungen unterliegen. Aus
Kunststoff und/oder Acrylglas bestehende Werbeanlagen, sowie bei laminierten
Digitaldrucken, können geringfügige Kratzer oder Haarrisse, sowie Einschlüsse
oder Pickel möglich sein. Diese geringfügigen Mängel sind unvermeidbar und
berechtigen daher auch nicht zur Mängelbeseitigung oder Preisminderung.
11.3 Leichte Abweichungen von Aufmaßdaten in Korrekturabzügen können
möglich sein. Ebenso verhält es sich mit in Abzügen deklarierten HKS, Pantone
oder RAL- Farben. Diese verstehen sich als annähernde Werte, so dass die
Folien- oder Lackfarbtöne mit den deklarierten Farben nicht genau
übereinstimmen. Die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH übernimmt für
derartige Abweichungen keine Haftung.
11.4 Aus technischen Gründen kann bei der Fertigung von Folienbahnen
nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Produktionsbedingte
Toleranzen bis zu einem Prozent der Messgröße mind. aber 1 cm in Form, Größe
und Konfektion geben keinen Grund zur Beanstandung des fertigen Produktes.
Hierbei liegt kein Mangel vor.
11.5 Bei Montagen jeglicher Art können Maßtoleranzen von bis zu 5 mm pro
Laufmeter auftreten. Diese sind bei Montageprozessen technisch bedingt nicht
auszuschließen und daher kein Grund zur Reklamation.
§12 Mängel an
Fahrzeug-, Folienbeschriftungen und Digitaldruckmedien
12.1 Es ist Pflicht des Auftraggebers, dass das zu beschriftende
Fahrzeug sauber, ungewachst und unpoliert für den vereinbarten Termin der
Beschriftung an die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH übergeben wird. Zu
beachten ist, dass bei Nachlackierungen der Lack mindestens vier Wochen
ausdünsten sein muss, bevor eine Fahrzeugbeschriftung angebracht werden kann.
Für Verarbeitung und Nachbesserung von Lackstellen, die unsachgemäß und/oder
nicht von einer Fachfirma ausgeführt wurden, übernimmt die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Beschriftung.
Beschriftungen werden ausschließlich mit Hochleistungsfolien durchgeführt, die
in der Regel eine langfristige Haltbarkeit auch an unebenen Stellen des
Fahrzeugs ermöglicht. Allerdings sind extreme Sicken und Wulste, sowie
Dehnungsfugen am Fahrzeug nicht immer dimensionsstabil. Daher ist es fachlich
erforderlich, dass an gewissen Stellen Folie eingeschnitten werden muss, um ein
Ablösen der Folie zu verhindern. Dieser Sachverhalt ist kein Grund zur
Reklamation und stellt keinen Mangel dar.
12.2 Für Beschriftungen, die von außen an Heckscheiben mit Wischern
angebracht werden sollen, übernimmt die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH keine
Haftung für die Haltbarkeit der dort platzierten Folie.
12.3 Fahrzeugbeschriftungen werden nur von außen angebracht. Bei
Spaltmaßkanten ist es daher unvermeidlich, dass die Originalkantenfarbe
sichtbar bleibt.
12.4 Bei allen Beschriftungen kann es auf Grund der handwerklichen
Ausführung, sowie den äußeren Umständen zu geringfügigen und unvermeidbaren
Mängeln (wie Kratzern, Einschlüssen oder Pickeln) kommen. Hierbei liegt
ebenfalls kein Mangel vor, ein Anspruch auf Nacherfüllung, Preisminderung und
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§13 Datenschutz
13.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Firma Form u.
Farben Werbetechnik GmbH seine Daten elektronisch speichert.
13.2 Die Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH ist befugt, auf die
Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber in Form der Veröffentlichung des Namens
und Firmenlogos des Auftraggebers hinzuweisen. Für den Auftraggeber
fertiggestellte Projekte dürfen in Form von digitalen Lichtbildern auf der
Internetseite und dem Facebook-Auftritt der Firma Form u. Farben Werbetechnik
GmbH veröffentlicht werden.
13.3 Bei der Realisierung und Durchführung von Projekten behält sich die
Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH vor, die Dienste vertrauenswürdiger
Dritter in Anspruch zu nehmen. Zum Zwecke der Projektdurchführung darf die
Firma Form u. Farben Werbetechnik GmbH alle notwendigen Kundendaten an diese
vertrauenswürdigen Dritten übermitteln. Für die Dauer der Projektabwicklung
werden die übermittelten Daten bei diesen gespeichert, gemäß dem auszuführendem
Projekt verarbeitet und genutzt. Die Vertragspartner der Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH sind verpflichtet, die für das jeweilige Projekt
übermittelten Daten unverzüglich nach der Fertigstellung des Projekts zu
löschen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Die Firma Form u. Farben
Werbetechnik GmbH versichert keine personenbezogenen Daten für Werbezwecke an
Dritte weiterzugeben.
§14 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Wendel. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
§15 Salvatorische
Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommenden
Bestimmung vereinbaren. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.